Sehr geehrter Herr Gabriel,
mit Freude haben wir den uns überlassenen Gesetzentwurf zur Störerhaftung gelesen. Wir danken Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie unseren Empfehlungen zur Verbesserung gefolgt sind und dabei auch den Wünschen unserer Mandanten entsprochen haben. Eine Lockerung würde, wie ja auch bereits beim Sektempfang während der Planungsphase des Entwurfs erläutert, zu einer ehrheblichen Unruhe bei den Verwertungsgesellschaften und den Aktionären unserer großen Industriekunden führen.
Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes § 97a Abs. 2 UrhG zur Decklung der Abmahnkosten sind sie weitgehend den von uns eingereichten Formulierungen gefolgt. Somit waren die Umsatzeinbußen im Nachgang bei allen Beteiligten kaum messbar.
Bei der Entkräftung der in den Medien und im Internet geäußerten Kritik an dem Gesetzentwurf sind wir gerne behilflich. Einen ausgearbeiteten Vorschlagskatalog, der unter anderem Netzsperren, Placebo-Maßnahmen und die gezielte Diskreditierung ausgewählter Wortführer beinhaltet, haben wir diesem Schreiben beigelegt.
Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Verband der deutschen Abmahnindustrie e.V.